OUTTAKES

 

... wir wollen nicht verschweigen, dass sich die Weinfreunde-Dresden nicht immer ganz so gewählt ausdrücken,

wie man das z.B. von Sommeliers kennt, denn auch unangenehme Erfahrungen gehören zum Probieren von Weinen ...

 

... eine Liste, die leider immer wieder ergänzt werden wird ...

 

 

I Die Spucke wird direkt fest.
I Ich mag das nicht, wenn die Spucke schmierig wird.

K + Mad

K., stark erkältet, nach dem Genuss eines Bacchus: "Der ist bitter am Gaumen!"

Mad: "Das ist bestimmt der Schnupfen, der mitläuft."

L

Beim "Erriechen" eines Dominas:

"Wenn man ins Glas hinein (aus)atmet, beißt er in den Augen."

H

Nach dem Genuss eines ungarischen 2005er Merlot für 25,70€:

"Er ist zumindestens so, dass er Speichel nachproduziert."

L

Zu einem Winzer nachdem dieser den Duft seines im Barrique gelagerten Weißweines beschrieben haben wollte:

"Sagen Sie mir bitte einmal ein anderes Wort für 'gammlig'."

Mad

Als Geruchseinschätzung eines ungarischen Tokayers:

"Der riecht wie ein Ölwechsel in einer Autowerkstatt."

Mat

Nach dem Genuss eines extreeeem trockenen Weißweines:

"Das mögen wir nicht so."

L

Als Geschmackseinschätzung eines ungarischen 2005er Merlot für 25,70€:

"Der wird nicht schlechter!"

K

Als Geruchseinschätzung eines ungarischen Weißweins:

"Es riecht ein wenig nach Maggie."

G

Beschreibung des Trinkgefühls beim Genuss eines ungarischen Lembergers (Rotwein):

"Ich habe einen pelzige Mund."

Mi

Beschreibung des Trinkgefühls beim Genuss eines ungarischen Lembergers (Rotwein):

"Da knirschen mir die Zähne beim Trinken."

Mi

Beschreibung des Trinkgefühls beim Genuss eines ungarischen 2005er Merlot für 25,70€:

"Ich bekomme gerade Kopfschmerzen."

H

Beschreibung des Trinkgefühls beim Genuss eines ungarischen Lembergers (Rotwein):

"Ich habe eine unangenehme Gänsehaut und das passiert mir selten bei Rotwein."

I

Beschreibung des Trinkgefühls beim Genuss eines halbtrockenen Rieslings:

"Da kann ich mal ein Glas trinken, aber wenn ich den eine ganze Woche trinke, bekomme ich Klebspucke."

Mat

Als Geruchseinschätzung eines mexikanischen Cabernet Sauvignon:

"Der Wein riecht wie Laternenpfahl ganz unten."

 

 

 

Unsere Kirschenmichel-Geschichte:

 

Es erreichte uns die folgende e-Mail:

 

Von: Tobias Knieper

Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2011 10:06

Betreff: rechtswidrige Textnutzung auf www.weinfreunde-dresden.de

 

Guten Tag,

 

ich wende mich im Auftrag des Betreibers der unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Website (nachfolgend Marions Kochbuch®) Herrn Folkert Knieper, Schlachte 12/13, 28195 Bremen, an Sie.

 

Uns ist kürzlich zur Kenntnis gelangt, dass Sie auf Ihrer unter https://www.weinfreunde-dresden.de/pages/rezepte.html abrufbaren Website die nachfolgend benannten Rezepttexte von Marions Kochbuch® wortgleich abrufbar halten:

 

http://www.marions-kochbuch.de/rezept/1208.htm

 

Diese Rezepttexte hat Frau Marion Knieper eigens für Marions Kochbuch® verfasst und ihrem Mann, Herrn Folkert Knieper, die exklusiven Rechte zur Nutzung dieser Texte im Internet eingeräumt. Bei den Rezepttexten handelt es sich um von Frau Knieper verfasste Originale. Hierbei hat sie vorbekannte Rezeptideen erprobt, unter Einfluss Ihres eigenen Erfahrungsschatzes hinsichtlich Zutaten und Zubereitung geändert und dann zu Papier gebracht. Bei der Formulierung hat sie darauf geachtet, dass die Arbeitsschritte in ihrer zeitlichen Abfolge praxisgerecht und in einer leicht verständlichen Wortwahl wiedergegeben werden. Den Texten liegt also eine Gestaltungsarbeit zugrunde, die über eine bloße Auflistung von Zutaten weit hinausgeht. Die Texte sind somit regelmäßig als urheberrechtlich geschützte Sprachwerke einzuordnen (vergl. Dreier/Schulze, UrhG Kommentar, 3. Aufl., § 2, Rn. 102, m.w.N.; EuGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. C-5/08, demnach auch ein kurzer Textauszug von wenigen Wörtern urheberrechtlich geschützt sein kann).

 

Indem Sie die Rezepttexte auf Ihrer Website öffentlich bzw. weltweit abrufbar halten, verletzen Sie die Herrn Folkert Knieper exklusiv eingeräumten Rechte auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Rezepttexte gemäß §§ 2, 15, 16, 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG). Zudem hat Frau Marion Knieper gemäß § 13 UrhG das Recht, als Urheberin ihrer genutzten Werke genannt zu werden, was bei der hier gerügten Nutzung nicht geschehen ist.

 

Der von Ihnen übernommene Text ist bereits in gebräuchlichen Suchmaschinen aufgeführt und konkurriert mit dem Originalinhalt von Marions Kochbuch® bzw. verdrängt diesen sogar aus den Suchergebnissen (sog. Problem des „duplicate content“, siehe www.google.com/support/webmasters/bin/answer.py?hlrm=en&answer=66359). Daher kann in der vorliegend gerügten Textnutzung, sofern diese auch geschäftlichen Interessen dient, eine wettbewerbswidrige Handlung gemäß §§ 3, 4 UWG gesehen werden.

 

Herrn Folkert Knieper stehen gemäß § 97 Abs. 1 UrhG und ggf. § 8 UWG Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung der Textnutzung und gemäß § 97 Abs. 2 UrhG auch Schadensersatz zu.

 

Ich fordere Sie vor diesem Hintergrund auf, die übernommenen Rezepttexte unverzüglich von Ihrer Website und dem entsprechenden Server zu entfernen.

 

Herr Folkert Knieper behält sich für den Fall, dass die Texte nicht fristgerecht entfernt werden, die gerichtliche Geltendmachung weitere Forderungen vor. Dies würde auch den in Form der Lizenzanalogie errechneten Schadensersatz umfassen, der gemäß der heranzuziehenden Vergütungssätze VR-W 2, Abschnitt III, der GEMA (vergl. OLG Frankfurt, Urteil v. 04.05.2004 – Az. 11 U 6/02 und 11 U 11/03) bzw. der Tarife des deutschen Journalistenverbandes im dreistelligen Bereich liegt.

 

Sollten Sie weitere Rezepttexte von Marions Kochbuch® im Internet verwenden, bitte ich ebenfalls um sofortige Löschung dieser Kopien von dem Ihnen zugewiesenen Server. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

Sollten Sie die Texte von einem Dritten erhalten haben, ändert dies nichts an Ihrer Verantwortlichkeit für die genutzten Inhalte.

 

In der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit auf die hier dargestellte Weise erledigt, verbleibe ich

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tobias Knieper

 

Woraufhin wir wie folgt Stellung bezogen haben:

 

Sehr geehrter Herr Knieper,

 

vielen Dank für Ihre juristisch angehauchte E-Mail, auf die wir wie folgt antworten möchten:

 

Es ist hoffentlich erkennbar nicht unser Ziel (vgl. unsere Homepage), uns mit fremden Federn zu schmücken.

 

Unsere Webseite ist nicht kommerziell ausgelegt und wir beziehen auch keine Einnahmen daraus. Wir empfehlen u.a. guten Geschmack für den Gaumen, der einen schönen Weinabend abrundet.

 

Zu unseren Treffen bringen die Teilnehmer verschiedene Gerichte mit. Schmecken diese besonders gut, stellen wir sie als Empfehlung auf unsere Seite.

 

Wenn uns ein Teilnehmer sagt, dass das Rezept von einer Internet-Seite ist, geben wir die Quelle auch gern an (vgl. unsere Seiten).

 

Ob das von Ihnen angesprochene Rezept einer Weinfreundin tatsächlich von Ihrer Seite war, kann ich nicht prüfen.

 

Ihre Mail ist uns Anlass genug, dies künftig gründlicher zu hinterfragen.

 

Juristisch offen bleiben z.B. folgende Punkte in Ihrer Mail:

  • Wo ist der Nachweis, dass Sie der Erfinder des Rezeptes sind? Es gibt nach unserer Recherche eine Reihe baugleicher Rezepte im Netz. (vgl. Suchergebnis Google)

  • Wenn Sie von fristgerecht schreiben, müssen Sie auch eine Frist setzen und

  • allgemein gilt, dass einzelne Rezepte nicht dem Urheberrecht unterliegen, nur klar strukturierte Sammlungen als Ganzes.

Wir wollen Erfahrungen weitergeben und nicht streiten. Deshalb haben wir reagiert und das besagte Rezept in einem hoffentlich angemessenen Zeitraum gelöscht, was jedoch nicht als Schuldeingeständnis zu werten ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

H. Richter

 

PS: Warum haben Sie nicht einfach angefragt, ob vielleicht eine Verlinkung zu Ihnen möglich ist? Das würde ihnen vielleicht die dringend benötigten Kunden bringen ... ansonsten wünschen wir Ihnen viel Glück in einem Kampf, der nach unserer Ansicht nur Zeit kostet und trotzdem sinnlos ist ... .

 

Anmerkung der Redaktion: Wir sind augenscheinlich nicht die Einzigen, die vom Versender dieser Email abgemahnt wurden ... Suchergebnisse bei Google ... tststs ...