Unsere Kirschenmichel-Geschichte:
Es erreichte uns die
folgende e-Mail:
Von: Tobias Knieper
Gesendet: Dienstag,
14. Juni 2011 10:06
Betreff:
rechtswidrige Textnutzung auf
www.weinfreunde-dresden.de
Guten Tag,
ich wende mich im
Auftrag des Betreibers der unter www.marions-kochbuch.de
abrufbaren Website (nachfolgend Marions Kochbuch®) Herrn Folkert
Knieper, Schlachte 12/13, 28195 Bremen, an Sie.
Uns ist kürzlich zur
Kenntnis gelangt, dass Sie auf Ihrer unter
https://www.weinfreunde-dresden.de/pages/rezepte.html
abrufbaren Website die nachfolgend benannten Rezepttexte von
Marions Kochbuch® wortgleich abrufbar halten:
http://www.marions-kochbuch.de/rezept/1208.htm
Diese Rezepttexte
hat Frau Marion Knieper eigens für Marions Kochbuch® verfasst
und ihrem Mann, Herrn Folkert Knieper, die exklusiven Rechte zur
Nutzung dieser Texte im Internet eingeräumt. Bei den
Rezepttexten handelt es sich um von Frau Knieper verfasste
Originale. Hierbei hat sie vorbekannte Rezeptideen erprobt,
unter Einfluss Ihres eigenen Erfahrungsschatzes hinsichtlich
Zutaten und Zubereitung geändert und dann zu Papier gebracht.
Bei der Formulierung hat sie darauf geachtet, dass die
Arbeitsschritte in ihrer zeitlichen Abfolge praxisgerecht und in
einer leicht verständlichen Wortwahl wiedergegeben werden. Den
Texten liegt also eine Gestaltungsarbeit zugrunde, die über eine
bloße Auflistung von Zutaten weit hinausgeht. Die Texte sind
somit regelmäßig als urheberrechtlich geschützte Sprachwerke
einzuordnen (vergl. Dreier/Schulze, UrhG Kommentar, 3. Aufl., §
2, Rn. 102, m.w.N.; EuGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. C-5/08,
demnach auch ein kurzer Textauszug von wenigen Wörtern
urheberrechtlich geschützt sein kann).
Indem Sie die
Rezepttexte auf Ihrer Website öffentlich bzw. weltweit abrufbar
halten, verletzen Sie die Herrn Folkert Knieper exklusiv
eingeräumten Rechte auf Vervielfältigung und öffentliche
Zugänglichmachung der Rezepttexte gemäß §§ 2, 15, 16, 19a
Urheberrechtsgesetz (UrhG). Zudem hat Frau Marion Knieper gemäß
§ 13 UrhG das Recht, als Urheberin ihrer genutzten Werke genannt
zu werden, was bei der hier gerügten Nutzung nicht geschehen
ist.
Der von Ihnen
übernommene Text ist bereits in gebräuchlichen Suchmaschinen
aufgeführt und konkurriert mit dem Originalinhalt von Marions
Kochbuch® bzw. verdrängt diesen sogar aus den Suchergebnissen
(sog. Problem des „duplicate content“, siehe
www.google.com/support/webmasters/bin/answer.py?hlrm=en&answer=66359).
Daher kann in der vorliegend gerügten Textnutzung, sofern diese
auch geschäftlichen Interessen dient, eine wettbewerbswidrige
Handlung gemäß §§ 3, 4 UWG gesehen werden.
Herrn Folkert
Knieper stehen gemäß § 97 Abs. 1 UrhG und ggf. § 8 UWG Ansprüche
auf Beseitigung und Unterlassung der Textnutzung und gemäß § 97
Abs. 2 UrhG auch Schadensersatz zu.
Ich fordere Sie vor
diesem Hintergrund auf, die übernommenen Rezepttexte
unverzüglich von Ihrer Website und dem entsprechenden Server zu
entfernen.
Herr Folkert Knieper
behält sich für den Fall, dass die Texte nicht fristgerecht
entfernt werden, die gerichtliche Geltendmachung weitere
Forderungen vor. Dies würde auch den in Form der Lizenzanalogie
errechneten Schadensersatz umfassen, der gemäß der
heranzuziehenden Vergütungssätze VR-W 2, Abschnitt III, der GEMA
(vergl. OLG Frankfurt, Urteil v. 04.05.2004 – Az. 11 U 6/02 und
11 U 11/03) bzw. der Tarife des deutschen Journalistenverbandes
im dreistelligen Bereich liegt.
Sollten Sie weitere
Rezepttexte von Marions Kochbuch® im Internet verwenden, bitte
ich ebenfalls um sofortige Löschung dieser Kopien von dem Ihnen
zugewiesenen Server. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sollten Sie die
Texte von einem Dritten erhalten haben, ändert dies nichts an
Ihrer Verantwortlichkeit für die genutzten Inhalte.
In der Hoffnung,
dass sich die Angelegenheit auf die hier dargestellte Weise
erledigt, verbleibe ich
Mit freundlichen
Grüßen
Tobias Knieper
Woraufhin wir wie
folgt Stellung bezogen haben:
Sehr geehrter
Herr Knieper,
vielen Dank für
Ihre juristisch angehauchte E-Mail, auf die wir wie folgt
antworten möchten:
Es ist
hoffentlich erkennbar nicht unser Ziel (vgl. unsere Homepage),
uns mit fremden Federn zu schmücken.
Unsere Webseite
ist nicht kommerziell ausgelegt und wir beziehen auch keine
Einnahmen daraus. Wir empfehlen u.a. guten Geschmack für den
Gaumen, der einen schönen Weinabend abrundet.
Zu unseren
Treffen bringen die Teilnehmer verschiedene Gerichte mit.
Schmecken diese besonders gut, stellen wir sie als Empfehlung
auf unsere Seite.
Wenn uns ein
Teilnehmer sagt, dass das Rezept von einer Internet-Seite ist,
geben wir die Quelle auch gern an (vgl. unsere Seiten).
Ob das von Ihnen
angesprochene Rezept einer Weinfreundin tatsächlich von Ihrer
Seite war, kann ich nicht prüfen.
Ihre Mail ist uns
Anlass genug, dies künftig gründlicher zu hinterfragen.
Juristisch offen
bleiben z.B. folgende Punkte in Ihrer Mail:
-
Wo ist der
Nachweis, dass Sie der Erfinder des Rezeptes sind? Es gibt
nach unserer Recherche eine Reihe baugleicher Rezepte im
Netz. (vgl.
Suchergebnis Google)
-
Wenn Sie von
fristgerecht schreiben, müssen Sie auch eine Frist setzen
und
-
allgemein
gilt, dass einzelne Rezepte nicht dem Urheberrecht
unterliegen, nur klar strukturierte Sammlungen als Ganzes.
Wir wollen
Erfahrungen weitergeben und nicht streiten. Deshalb haben wir
reagiert und das besagte Rezept in einem hoffentlich
angemessenen Zeitraum gelöscht, was jedoch nicht als
Schuldeingeständnis zu werten ist.
Mit freundlichen
Grüßen
H. Richter
PS: Warum haben
Sie nicht einfach angefragt, ob vielleicht eine Verlinkung zu
Ihnen möglich ist? Das würde ihnen vielleicht die dringend
benötigten Kunden bringen ... ansonsten wünschen wir Ihnen viel
Glück in einem Kampf, der nach unserer Ansicht nur Zeit kostet
und trotzdem sinnlos ist ... .
Anmerkung der
Redaktion: Wir sind augenscheinlich nicht die Einzigen, die
vom Versender dieser Email abgemahnt wurden ...
Suchergebnisse bei Google
... tststs ... |